Der Zugang einer Kündigung per Einschreiben ist einer der häufigsten Streitpunkte im Arbeitsrecht. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer auch zugeht. Genau dieser Zugangszeitpunkt entscheidet über wichtige Fristen. Gilt eine per Einwurf-Einschreiben versandte Kündigung automatisch als zugegangen, wenn der Postbeleg einen erfolgreichen Einwurf bestätigt? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2024 dazu eine wichtige Klarstellung getroffen.
Zugang der Kündigung per Einschreiben
In dem Verfahren, das dem BAG-Urteil vom 20. Juni 2024 (Az. 2 AZR 213/23) zugrunde lag, hatte der Arbeitgeber die Kündigung per Einwurf-Einschreiben versandt. Laut dem Auslieferungsbeleg der Post war das Schreiben am 30. September 2021 in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingelegt worden. Der Arbeitnehmer bestritt jedoch, das Schreiben tatsächlich erhalten zu haben – jedenfalls nicht zu der angegebenen Uhrzeit und damit innerhalb der üblichen Postzustellzeiten.
Das BAG stellte klar: Der Auslieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens begründet zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Kündigung in den Briefkasten eingeworfen wurde. Diese Vermutung kann jedoch durch den Arbeitnehmer erschüttert werden – etwa wenn er substantiiert vorträgt, dass der Einwurf nicht zu den üblichen Zustellzeiten stattgefunden haben kann oder andere plausible Umstände gegen den Zugang sprechen.
Eine pauschale Beweiswirkung, also ein Grundsatz, dass allein der Beleg den Zugang der Kündigung per Einschreiben unwiderleglich beweist, besteht nicht. Der Arbeitgeber trägt im Streitfall die Beweislast dafür, dass die Kündigung zugegangen ist.
Das Urteil finden Sie auf dejure.org – BAG, 20.06.2024, Az. 2 AZR 213/23.
Warum ist der Zugang der Kündigung so wichtig?
Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage: Nach § 4 KSchG müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam – auch wenn sie es eigentlich nicht wäre.
Beginn der Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist läuft ab dem Tag, an dem die Kündigung dem Arbeitnehmerzugegangen ist. Wenn der Zugang später war als vom Arbeitgeber behauptet, endet das Arbeitsverhältnis auch später – und Sie haben möglicherweise Anspruch auf mehr Lohn.
Praktische Hinweise für Arbeitnehmer
- Notieren Sie sich genau, wann Sie das Einschreiben aus dem Briefkasten geholt haben.
- Bewahren Sie den Briefumschlag auf – Poststempel und Sendungsnummer können wichtig sein.
- Wenden Sie sich sofort an einen Anwalt für Arbeitsrecht: Die Drei-Wochen-Frist läuft ab dem tatsächlichen Zugang der Kündigung.
- Wenn Ihnen unklar ist, wann die Kündigung zugegangen ist, sollten Sie im Zweifel die Frist sicherheitshalber berechnen und von dem Datum des Kündigungsschreibens oder dem Poststempel ausgehen.
Fazit
Das BAG-Urteil vom 20. Juni 2024 stärkt die Rechtsposition von Arbeitnehmern, die den Zugang einer Kündigung per Einschreiben bestreiten. Ein Auslieferungsbeleg der Post ist kein absoluter Beweis. Wer bei einer Kündigung unsicher ist, sollte keine Zeit verlieren.
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Kündigung Einschreiben: Welche Formen gibt es?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten, eine Kündigung per Einschreiben zu versenden. Am häufigsten wird das Einwurf-Einschreiben genutzt, bei dem der Postbote das Schreiben direkt in den Briefkasten einwirft und dies durch einen Scan des Briefkastens dokumentiert. Beim Übergabe-Einschreiben muss der Empfänger hingegen persönlich unterschreiben.
Wichtig: Beim Einwurf-Einschreiben reicht der Auslieferungsbeleg allein nicht aus, um den Zugang einer Kündigung unwiderlegbar zu beweisen. Der Arbeitnehmer kann konkrete Umstände vortragen, die gegen einen Zugang sprechen – zum Beispiel dass er zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause war oder der Briefkasten defekt war.
Für Arbeitnehmer in der Praxis bedeutet das: Wenn Sie den Zugang einer Kündigung per Einschreiben bestreiten möchten, müssen Sie substanziierten Vortrag leisten. Pauschales Bestreiten genügt nicht. Sichern Sie daher alle Umstände, die gegen den Zugang sprechen könnten, und lassen Sie sich umgehend anwaltlich beraten – die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage läuft ab dem tatsächlichen Zugang.