Sie haben Ihrem Arbeitgeber gekündigt oder Ihr Arbeitgeber Ihnen und kurz darauf werden Sie krank? Das passiert häufiger als man denkt. Doch in dieser Situation lauern erhebliche rechtliche Fallstricke: Der Arbeitgeber könnte die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigern und behaupten, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sei nicht glaubwürdig. Ob er damit durchkommt, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer wichtigen Entscheidung geklärt.
Was ist passiert? Der Fall vor dem BAG
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13. Dezember 2023 (Az. 5 AZR 137/23) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihren Beweiswert verliert. In dem Verfahren war ein Arbeitnehmer genau an dem Tag, an dem das Ende seines Arbeitsverhältnisses feststand, krankgeschrieben worden und die AU-Bescheinigung umfasste passgenau den gesamten verbleibenden Zeitraum bis zum letzten Arbeitstag. Der Arbeitgeber weigerte sich, die Entgeltfortzahlung zu leisten.
Das Urteil: Wann zweifelt das BAG an der AU-Bescheinigung?
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Der Arbeitgeber kann diesen Beweiswert jedoch erschüttern, wenn er konkrete Tatsachen vorträgt, die ernsthaften Zweifel an der tatsächlichen Erkrankung begründen.
Als besonders verdächtig gilt laut Bundesarbeitsgericht die sogenannte zeitliche Koinzidenz: Wird ein Arbeitnehmer exakt zu dem Zeitpunkt arbeitsunfähig, zu dem er selbst weiß, dass das Arbeitsverhältnis enden soll und ist er bis zum letzten Tag krankgeschrieben, erschüttert das den Beweiswert der Bescheinigung
Wichtig: Das gilt nicht nur bei der Eigenkündigung des Arbeitnehmers. Auch wenn der Arbeitnehmer bereits von der bevorstehenden Kündigung durch den Arbeitgeber wusste, kann diese Koinzidenz ausreichen. Ob eine oder mehrere AU-Bescheinigungen den Zeitraum abdecken, spielt dabei keine entscheidende Rolle.
Was bedeutet das für Sie als Arbeitnehmer? Ist der Beweiswert der AU erschüttert, müssen Sie im Streitfall konkret darlegen und beweisen, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen Sie hatten und warum Sie wirklich nicht arbeitsfähig waren. Eine bloße erneute AU-Bescheinigung reicht dann nicht mehr aus.
Was sollten erkrankte Arbeitnehmer tun?
- Den Arzt ausführlich über alle Beschwerden informieren und dokumentieren lassen.
- Idealerweise einen Facharzt aufsuchen, um die Diagnose zu untermauern.
- Alle Arztbesuche und Befunde sorgfältig aufbewahren.
- Im Fall eines Streits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Bestreitet Ihr Arbeitgeber die Zahlung der Entgeltfortzahlung zu Unrecht, können Sie diese gerichtlich geltendmachen – und haben dabei durchaus realistische Chancen.
Fazit
Das BAG-Urteil vom 13. Dezember 2023 (Az. 5 AZR 137/23) zeigt: Eine Krankschreibung kurz nach oder während einer Kündigungfrist ist rechtlich heikel. Wer wirklich krank ist, muss im Ernstfall beweisen können, dass die Erkrankung tatsächlich bestand.
Das Urteil finden Sie auf dejure.org – BAG, 13.12.2023, Az. 5 AZR 137/23.
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