Bevor wir für Sie eine Klage erheben beraten wie sie ausgiebig hinsichtlich der individuellen Erfolgsaussichten und der Kosten-Nutzen-Relation in ihrer konkreten arbeitsrechtlichen und persönlichen Situation. Nach wenigen Tagen – manchmal auch bereits am selben Tag – übersenden wir Ihnen bereits einen Entwurf für eine Klageschrift zur Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit und zur abschließenden Entscheidung. Parallel oder unmittelbar anschließend stimmen wir die Klageerhebung mit einer gegebenenfalls bei Ihnen bestehenden Rechtsschutzversicherung ab. Wenn diese Prozesse abgeschlossen sind erteilen Sie uns den Auftrag, die Klage bei Gericht einzureichen.

Das Arbeitsgericht wird binnen sehr kurzer Zeit – manchmal schon in zwei oder drei Wochen – einen ersten Termin ansetzen. Bei diesem Termin handelt es sich erst einmal nur um einen Gütetermin. Das Gericht ist in jeder Lage des Verfahrens verpflichtet, zwischen den Parteien zu vermitteln und auf eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit hinzuwirken. Aus diesem Grund wird das Gericht in dem Gütetermin die konkreten rechtlichen Fragen nicht abschließend entscheiden und den Parteien auch noch keine abschließende rechtliche Tendenz mitteilen. Das Gericht wird in diesem Termin vielmehr den Versuch unternehmen, die Parteien zusammenzuführen und auf eine einvernehmliche Beilegung des Rechtsstreits hinzuwirken. Viele Verfahren lassen sich so bereits durch Vermittlung des Gerichtes in einem solchen Gütetermin klären. Auch wenn es sicherlich in den meisten Fällen sinnvoll ist, den Rechtsstreit im Rahmen eines Gütetermins frühzeitig beizulegen, ist uns wichtig, dass Sie wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind, sich in einem Gütetermin auf eine Einigung mit der Gegenseite zu verständigen und hierbei gegebenenfalls Zugeständnisse an die Arbeitgeberseite zu machen. Selbstverständlich beraten wir Sie vor Ort im Termin ob und wenn ja welche Möglichkeiten ihr weitreichend Ihren Interessen dienen und welche nicht. Es besteht auch jederzeit die Möglichkeit, im Rahmen des Gütetermins kurz den Saal zu verlassen und mit uns ein Vieraugengespräch zu führen.

Gerichtssaal des Amtsgerichts Königsstein/Taunus (Symbolbild),
vergleichbar mit den Gerichtssäalen in Rheine, Münster und Osnabrück

Viele unserer Mandanten sind häufig das erste Mal vor Gericht oder das erste Mal vor einem Arbeitsgericht und Fragen, welche Gesprächssituation sich abzeichnet, wenn sie den Gerichtssaal betreten und in welcher Situation sie sich dann befinden. Grundsätzlich sind im Gütetermin die jeweiligen Rechtsanwälte der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite anwesend und ein Richter. Die meisten unserer Mandanten schildern uns nachträglich den Eindruck, dass die Gesprächsatmosphäre nicht vergleichbar ist, mit der Situation wie man sie aus dem Fernsehen aus diversen Gerichtssendungen kennt, sondern am ehesten mit der „Gesprächsatmosphäre eines Elternsprechtages einer Schule“ vergleichbar ist. Wir haben es bisher auch nie anders erlebt, als dass das Gericht im Gütetermin um eine konstruktive Gesprächsatmosphäre bemüht ist. Zu Wortgefechten oder unangenehmen Gesprächssituation kommt es eher selten.

Wenn die Parteien sich im Rahmen des Gütetermins auf eine Lösung verständigen können, wird das Gericht die Inhalte einer solchen Vereinbarung in einem Terminsprotokoll niederlegen und den Abschluss eines Vergleiches feststellen, welcher dann den Rechtsstreit erledigt. Ein solcher gerichtlicher Vergleich beendet den Rechtsstreit endgültig und hat hinsichtlich seiner Vollstreckbarkeit gegenüber einem Gerichtsvollzieher dieselben rechtlichen Wirkungen wie ein erstinstanzliches Urteil eines Gerichtes.

Wenn sich die Parteien im Rahmen eines Gütetermins nicht auf eine Lösung verständigen können, wird das Gericht den Parteien weitere prozessleitende Hinweise erteilen, wie der Rechtsstreit zunächst weiterzuführen ist. In den meisten Fällen wird das Gericht den jeweiligen Prozessbeteiligten Fristen setzen, innerhalb derer sie sich zu unterschiedlichen Aspekten des Rechtsstreits gegenüber dem Gericht zu äußern haben. Wenn solche Schriftsätze gewechselt sind, wird das Gericht einen weiteren Gerichtstermin bekannt geben, den so genannten Kammertermin.

Dieser Kammertermin wird dann tatsächlich als streitiger Termin zwischen den Parteien geführt. In diesem Termin steht nicht mehr die vermittelnde Rolle des Gerichtes im Vordergrund, sondern vielmehr eine auf Erledigung des Rechtsstreits im Rahmen eines Urteils gerichtete Prozessführung. In diesem Termin wird das Gericht den Parteien gegebenenfalls Fragen zu einzelnen Sachaspekten stellen und auch erste rechtliche Einschätzungen abgeben. Weiterhin wird sich das Gericht dazu äußern, wie aus Sicht des Gerichtes der Prozess weiterzuführen ist. Auch in einem solchen Kammertermin wird das Gericht erfahrungsgemäß allerdings auch noch einmal den Versuch unternehmen, zwischen den Parteien eine gütliche Einigung zu erzielen.

Wenn sich auch im Rahmen des Kammertermins keine Lösung finden lässt, erlässt das Gericht weitere Anordnungen, wieder Rechtsstreit weiterzuführen ist. Am Ende des weiteren Prozessverlauf es steht dann häufig ein erstinstanzliches Urteil.