Viele Rechtsuchenden stellen sich schon vor der Aufnahme eines Erstkontakts zum Rechtsanwalt die Frage, was „der Gang zum Anwalt“ kostet. Dazu existieren in der Bevölkerung viele Mythen und Legenden; richtig ist Folgendes:

Grundsätzlich arbeiten auch Rechtsanwälte nicht umsonst, haben jedoch gegenüber der Bevölkerung einen vom Gesetzgeber vorgegebenen Versorgungsauftrag, die Einstiegshürde und die Kosten für den Rechtsuchenden so niedrig zu halten, dass der Rechtsuchende nicht davon abgehalten wird, sein Recht mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes zu verfolgen. In diesem Zusammenhang ist der Rechtsanwalt hinsichtlich seines Honorars in weiten Teilen an eine gesetzliche Gebührenordnung gebunden.

Vor diesem Hintergrund bespreche ich mit jedem Mandanten in einem unverbindlichen und kostenlosen kurzen Vorgespräch zunächst den Sachverhalt. Es wird dann gemeinsam entschieden, ob ein weiteres Tätigwerden – sei es durch eine Beratung, eine außergerichtliche Vertretung oder sogar eine gerichtliche Vertretung – Sinn ergibt. Selbstverständlich werden die dann anfallenden Kosten im Vorfeld sorgfältig besprochen und immer vor dem Hintergrund des Kosten-Nutzen-Verhältnisses abgewogen.

Zögern Sie nicht uns anzusprechen!

Sollte man eine Rechtschutzversicherung haben?

Im Arbeitsrecht: Grundsätzlich ja!

Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass bei einem in erster Instanz vor einem Arbeitsgericht geführten Rechtsstreit grundsätzlich jede Partei ihre Kosten selber zu tragen hat – unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht. Das betrifft dann auch den Arbeitnehmer. Vor diesem Hintergrund ergibt es grundsätzlich für Arbeitnehmer in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis Sinn, zumindest eine Rechtsschutzversicherung mit dem Leistungsspektrum Arbeitsrecht abgeschlossen zu haben.