Im Rahmen einer Erstberatung setze ich mich mit meinen Mandanten gemeinsam zusammen und erfasse zunächst generelle Informationen zur Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie zu den wesentlichen Rahmendaten des Arbeitsverhältnisses. Weiterhin erfasse ich gemeinsam mit meinen Mandanten auch die wesentlichen Merkmale eines gegebenenfalls bestehenden allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutzes sowie erforderlichenfalls Krankheitszeiten und die Mitarbeiterstruktur des Unternehmens der Arbeitgeberseite sowie bestehende Urlaubsansprüche. Diese grundsätzlichen Vorabinformationen dienen dazu, zunächst abschätzen zu können, in welcher Situation Sie sich als Arbeitnehmer grundsätzlich in Ihrem Arbeitsverhältnis befinden.
In einem zweiten Abschnitt unseres Gespräches besprechen wir dann gemeinsam die konkreten rechtlichen Hintergründe, die den eigentlichen Anlass für das Beratungsgespräch darstellen. Meistens handelt es sich dabei um eine Kündigung oder Ansprüche, welche im Zusammenhang mit Lohnzahlungen stehen. Weitere häufige Fragestellungen sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Urlaubsumfang, der Erteilung von Arbeitszeugnissen oder Abmahnungen. In diesem Gesprächsabschnitt besprechen wir gemeinsam die konkrete bestehende rechtliche Situation und entscheiden gemeinsam, welche konkreten Maßnahmen rechtlich sinnvoll sind. Welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, bestimmt sich häufig nicht nur nach der konkreten rechtlichen Situation, sondern auch nach taktischen Erwägungen in der Beziehung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, nach der jeweiligen Lebenssituation des Arbeitnehmers und manchmal auch nach einer wirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Relation.
Es ist sinnvoll, wenn Sie bereits im Rahmen einer Erstberatung sämtliche das Arbeitsverhältnis betreffenden Dokumente mitbringen, damit diese vor Ort durchgesehen werden können. Am dringendsten werden benötigt
- der Arbeitsvertrag,
- die letzten drei Lohn- und Gehaltsabrechnungen, dass
- gegebenenfalls vorliegende Kündigungsschreiben der Arbeitgeberseite,
- und gegebenenfalls vorliegende Abmahnungen der Arbeitgeberseite.
Häufig ist es auch sinnvoll, wenn konkrete Krankheitszeiten und vergangene Urlaubszeiten gemeinsam mit Ihnen erfasst werden können.
Bitte kalkulieren Sie für eine Erstberatung einer Dauer von etwa einer Stunde ein.